Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Das IT-Recht ist ein branchenübergreifendes Querschnittsgebiet und befasst sich mit allen rechtlichen Fragen rund um den Einsatz von Informationstechnologie – Software, Daten, Internet und Telekommunikation. Es umfasst zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Aspekte. Wir beraten Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Bereichen des IT-Rechts. Dies sind beispielsweise die folgenden Bereiche: