EVB-IT und IT-Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber beschaffen IT-Leistungen nach eigenen Regeln: den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) und dem Vergaberecht. Für Bieter wie für Behörden, Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber ist beides mit Fallstricken verbunden – von der richtigen Vertragswahl bis zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren. Rechtsanwalt Georg Uphoff, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, berät und vertritt Sie in beiden Bereichen: bei der Gestaltung und Prüfung von EVB-IT-Verträgen ebenso wie im Vergabeverfahren selbst.

Was sind die EVB-IT?

Die EVB-IT sind die von der öffentlichen Hand entwickelten Muster-Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Sie ersetzen im IT-Bereich die Verwendung allgemeiner AGB und werden von Bund, Ländern und Kommunen bei Ausschreibungen als verbindliche Vertragsgrundlage vorgegeben. Für Bieter bedeutet das: Der Vertragstext steht meist schon fest, Spielraum gibt es vor allem in den vertragstyp-spezifischen Zusatz- und Ergänzungsblättern.

EVB-IT-Vertragstypen im Überblick

Je nach Beschaffungsgegenstand gibt es unterschiedliche EVB-IT-Vertragstypen, zum Beispiel: EVB-IT Kauf und EVB-IT Miete (Hardware/Standardsoftware), EVB-IT Überlassung Typ A und Typ B (Standardsoftware kauf- bzw. mietaähnlich), EVB-IT Pflege S (Pflege von Standardsoftware) und EVB-IT Instandhaltung (Hardware), EVB-IT Systemlieferung und EVB-IT System (komplexere IT-Systeme mit Planungs- und Realisierungsleistungen), EVB-IT Dienstleistung sowie EVB-IT Erstellung (Individualsoftware als Werkvertrag) und EVB-IT Cloud (Cloud-Computing-Leistungen). Wir prüfen, welcher Vertragstyp zum jeweiligen Vorhaben passt, und gestalten die vertragstyp-spezifischen Anlagen.

Einen eigenen EVB-IT-Vertragstyp speziell für agile Softwareentwicklung gibt es bislang nicht. In der Praxis dient meist der EVB-IT-Erstellungsvertrag als Grundlage und wird durch vertragliche Anpassungen um agile Elemente ergänzt – etwa sprintbasierte Leistungsbeschreibungen, eine laufende Priorisierung der Anforderungen und ein passendes Abnahme- und Dokumentationskonzept, orientiert an Vorgehensmodellen wie Scrum. Wir gestalten solche agilen Vertragslösungen auf EVB-IT-Basis.

Rahmenvereinbarungen nach EVB-IT

Für wiederkehrenden Bedarf – etwa den laufenden Bezug von Hardware, Lizenzen oder Dienstleistungen über mehrere Jahre – setzen öffentliche Auftraggeber häufig auf Rahmenvereinbarungen. Die EVB-IT-Rahmenvereinbarung regelt die gemeinsamen Bedingungen für spätere Einzelabrufe, während die konkreten Leistungen erst mit dem jeweiligen Abruf vereinbart werden. Sie wurde 2024 neu verhandelt und vom IT-Planungsrat zur Anwendung empfohlen (Beschluss 2024/32 vom 19.06.2024). Wir beraten sowohl beim Aufsetzen von Rahmenvereinbarungen aus Auftraggebersicht als auch Bieter, die sich um einen Platz in einer Rahmenvereinbarung bewerben.

EVB-IT digital – das digitale Vertragserstellungstool

EVB-IT digital ist kein eigener Vertragstyp, sondern das offizielle, quelloffene Vertragserstellungstool von Bundesministerium des Innern (BMI) und Arbeitsgruppe EVB-IT, seit 2023 über openCode verfügbar und lokal im Browser nutzbar. Für jeden der elf bestehenden EVB-IT-Vertragstypen sowie für die EVB-IT-Rahmenvereinbarung gibt es ein interaktives Playbook, mit dem der jeweilige Vertrag interviewbasiert und teilautomatisiert erstellt wird – statt wie bisher ein Formular manuell auszufüllen. Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der Einführung und Nutzung von EVB-IT digital.

Sicherheitsfeature für Bieter: Jedes mit einem Playbook erzeugte Vertragsdokument enthält einen Repro-Code, mit dem sich die Ausgabe des Playbooks eindeutig nachbilden lässt. Mit dem offiziellen EVB-IT-digital-Prüftool kann anhand dieses Repro-Codes die Referenzfassung des Dokuments erzeugt und mit einem Dokumentenvergleich der vom Auftraggeber vorgelegten Vertragsfassung gegenübergestellt werden. So lässt sich prüfen, ob der Vertragsentwurf dem EVB-IT-Standard entspricht oder ob – etwa durch nachträgliche manuelle Änderungen – Abweichungen enthalten sind, die zulasten des Bieters gehen könnten. Wir empfehlen Bietern, Vertragsentwürfe vor Angebotsabgabe entsprechend zu prüfen, und unterstützen dabei.

Vergabeverfahren bei IT-Beschaffungen

Ob eine Ausschreibung EU-weit oder national erfolgt, richtet sich nach dem Auftragswert und den einschlägigen Schwellenwerten (GWB, VgV bzw. UVgO). Je nach Verfahrensart – offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog oder Innovationspartnerschaft – gelten unterschiedliche Anforderungen an Eignungs- und Zuschlagskriterien, Vergabeunterlagen und Fristen. Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der Verfahrensgestaltung und unterstützen Bieter bei der Angebotserstellung und -prüfung.

Rechtsschutz im Vergabeverfahren

Wer sich als Bieter benachteiligt sieht, muss einen Vergaberechtsverstoss zunächst unverzüglich rügen. Bleibt die Rüge erfolglos, kann ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer eingeleitet werden; gegen deren Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des Oberlandesgerichts möglich. Wegen der kurzen Fristen ist schnelles Handeln entscheidend. Wir prüfen Erfolgsaussichten und vertreten Sie im Nachprüfungsverfahren.

Beratung für Bieter und öffentliche Auftraggeber

Wir beraten sowohl Unternehmen, die sich an öffentlichen IT-Ausschreibungen beteiligen, als auch Behörden und andere öffentliche Auftraggeber – von der Wahl des richtigen EVB-IT-Vertragstyps über die Verfahrensgestaltung bis zur Vertretung im Streit- oder Nachprüfungsfall.

Häufige Fragen zu EVB-IT und IT-Vergaberecht (FAQ)

Was sind die EVB-IT?

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen sind die von Bund, Ländern und Kommunen verwendeten Muster-Vertragsbedingungen für IT-Beschaffungen – je nach Vertragsgegenstand in unterschiedlichen Vertragstypen (z. B. Kauf, Pflege, System, Cloud).

Was ist der Unterschied zwischen EVB-IT und allgemeinen AGB?

Die EVB-IT sind speziell auf die Beschaffung von IT-Leistungen durch die öffentliche Hand zugeschnitten und werden von öffentlichen Auftraggebern regelmäßig verbindlich vorgegeben. Anders als bei frei verhandelbaren AGB ist der Verhandlungsspielraum meist auf die vertragstyp-spezifischen Zusatzblätter beschränkt.

Was ist EVB-IT digital?

EVB-IT digital ist kein eigener Vertragstyp, sondern das offizielle, quelloffene Tool von BMI und Arbeitsgruppe EVB-IT zur interviewbasierten, teilautomatisierten Erstellung von EVB-IT-Verträgen. Für jeden bestehenden Vertragstyp und die EVB-IT-Rahmenvereinbarung steht ein eigenes Playbook zur Verfügung.

Was regelt eine Rahmenvereinbarung nach EVB-IT?

Eine Rahmenvereinbarung legt die Bedingungen für künftige Einzelabrufe fest, etwa bei wiederkehrendem Bedarf an Hardware, Lizenzen oder Dienstleistungen. Die konkreten Leistungen und Mengen werden erst mit dem jeweiligen Abruf vereinbart.

Ab welchem Auftragswert gilt EU-weites Vergaberecht?

Maßgeblich sind die EU-Schwellenwerte, die regelmäßig angepasst werden. Oberhalb dieser Werte gilt EU-weites Vergaberecht (GWB, VgV), unterhalb grundsätzlich nationales Vergaberecht (UVgO). Wir prüfen die Einordnung im Einzelfall.

Wie kann ich mich als Bieter gegen eine Vergabeentscheidung wehren?

Zunächst muss der vermutete Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Bleibt das erfolglos, kann ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragt werden – wegen kurzer Fristen sollte man schnell handeln.

Was ist das EVB-IT-digital-Prüftool?

Ein kostenloses Tool, mit dem sich anhand des im Vertragsdokument enthaltenen Repro-Codes die vom Playbook erzeugte Referenzfassung nachbilden lässt. Bieter können damit den vom Auftraggeber vorgelegten Vertragsentwurf per Dokumentenvergleich auf Abweichungen vom EVB-IT-digital-Standard prüfen, bevor sie ein Angebot abgeben.

Kann ich Software auch agil (Scrum) auf EVB-IT-Basis entwickeln lassen?

Einen eigenen EVB-IT-Vertragstyp für agile Softwareentwicklung gibt es bislang nicht. In der Praxis wird dafür regelmäßig der EVB-IT-Erstellungsvertrag genutzt und vertraglich um agile Elemente wie Sprints und eine laufende Anforderungspriorisierung ergänzt. Wir beraten Sie bei einer rechtssicheren agilen Vertragsgestaltung auf EVB-IT-Basis.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im EVB-IT-Vertragsrecht und IT-Vergaberecht. (Stand: Juli 2026)