Rechtsanwalt Georg Uphoff berät im nationalen und insbesondere im internationalen Vertrags-, Vertriebs- und Handelsrecht. Als Lehrbeauftragter für Export- und Vertriebsrecht an der Technischen Hochschule Rosenheim verbindet er anwaltliche Praxis mit fundierter Lehre auf diesem Gebiet. Das allgemeine Handelsrecht (HGB) – Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Prokura und Handelskauf – behandeln wir auf einer eigenen Seite. Im Kern stehen internationale Handelskaufverträge und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen – rund 90 % des deutschen Außenhandels werden unter der Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) abgewickelt – sowie das Vertriebsrecht mit Vertragshändlern und Handelsvertretern. Es handelt sich hierbei u.a. um folgende Gebiete: