Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute: Es ergänzt und modifiziert das allgemeine Zivilrecht für den kaufmännischen Geschäftsverkehr und sorgt dort für Schnelligkeit, Klarheit und Verkehrsschutz. Rechtsanwalt Georg Uphoff berät Unternehmen und Kaufleute in allen Fragen des Handelsgesetzbuchs (HGB) – von der Kaufmannseigenschaft über Vertretung und Handelsregister bis zum Handelskauf. Seine besondere Expertise unterstreicht sein Lehrauftrag an der Technischen Hochschule Rosenheim, der neben dem Export- und Vertriebsrecht auch das Handelsrecht umfasst – so verbindet er anwaltliche Praxis mit fundierter Lehre.

Kaufmannseigenschaft: Wer ist Kaufmann?

Das HGB gilt für Kaufleute. Istkaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB); Kleingewerbetreibende können sich durch Eintragung ins Handelsregister zum Kannkaufmann machen (§ 2 HGB). Handelsgesellschaften wie GmbH und AG sind kraft Rechtsform Formkaufmann (§ 6 HGB). Ob und ab wann das HGB gilt, hat erhebliche Folgen – etwa für Form, Haftung und Sorgfaltspflichten. Wir klären Ihren Status und die daraus folgenden Pflichten.

Handelsregister und Firma

Das Handelsregister macht wesentliche Verhältnisse eines Kaufmanns öffentlich; an seine Eintragungen knüpft das Gesetz einen weitreichenden Vertrauensschutz (Publizität, § 15 HGB). Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt; sie unterliegt Grundsätzen wie Unterscheidungskraft, Firmenwahrheit und dem Verbot der Irreführung (§§ 17 ff. HGB). Wir beraten bei Firmenbildung, Anmeldungen und Registerfragen.

Vertretung: Prokura und Handlungsvollmacht

Kaufleute handeln oft durch Bevollmächtigte. Die beiden zentralen handelsrechtlichen Vollmachten unterscheiden sich deutlich:

KriteriumProkuraHandlungsvollmacht
Umfang(nahezu) alle Geschäfte, die ein Handelsgewerbe mit sich bringtnur die für den Betrieb/die Branche gewöhnlichen Geschäfte
Grundstücksgeschäftenur mit besonderer Ermächtigung (§ 49 Abs. 2 HGB)regelmäßig nicht umfasst
Erteilungausdrücklich durch den Inhaber (§ 48 HGB)ausdrücklich oder stillschweigend (§ 54 HGB)
Handelsregistereintragungsfähig (deklaratorisch)nicht eintragbar
Beschränkung im Außenverhältnisgrundsätzlich nicht beschränkbarauf branchenübliche Geschäfte begrenzt

Wir gestalten Vollmachten passgenau und prüfen deren Reichweite im Streitfall.

Handelsgeschäfte und kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Für Handelsgeschäfte (§§ 343 ff. HGB) gelten Sonderregeln, die im Alltag oft unterschätzt werden: So kann Schweigen im kaufmännischen Verkehr ausnahmsweise rechtlich binden – etwa beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben, dessen Inhalt als vereinbart gilt, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auch Handelsbräuche (§ 346 HGB) sind zu beachten. Wir sichern Ihre Korrespondenz und Vertragsabschlüsse ab.

Handelskauf und Rügepflicht (§ 377 HGB)

Beim beiderseitigen Handelskauf trifft den Käufer eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB): Er muss die Ware unverzüglich untersuchen und erkennbare Mängel sofort rügen – sonst gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsrechte gehen verloren. Diese Frist wird in der Praxis häufig versäumt. Wir beraten Käufer wie Verkäufer zur richtigen Vorgehensweise und wehren bzw. verfolgen Mängelansprüche.

Häufige Fragen zum Handelsrecht (FAQ)

Wer ist Kaufmann im Sinne des HGB?

Grundsätzlich, wer ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann, § 1 HGB). Kleingewerbetreibende werden durch Eintragung ins Handelsregister zum Kaufmann (§ 2 HGB); Handelsgesellschaften wie GmbH und AG sind kraft Rechtsform Kaufmann (§ 6 HGB).

Was ist eine Prokura?

Eine besonders weitreichende handelsrechtliche Vollmacht, die zu (nahezu) allen Geschäften eines Handelsgewerbes berechtigt. Für Grundstücksgeschäfte ist eine gesonderte Ermächtigung nötig; die Prokura wird ins Handelsregister eingetragen.

Was bedeutet die Rügepflicht nach § 377 HGB?

Beim Handelskauf zwischen Kaufleuten muss der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen und Mängel sofort anzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt und Mängelrechte entfallen.

Was ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben?

Ein Schreiben, das eine zuvor (mündlich) getroffene Abrede zusammenfasst. Widerspricht der kaufmännische Empfänger nicht unverzüglich, gilt der bestätigte Inhalt als vereinbart – Schweigen wirkt hier ausnahmsweise zustimmend.

Muss ich mein Unternehmen ins Handelsregister eintragen?

Istkaufleute und Handelsgesellschaften sind eintragungspflichtig; Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen und werden damit zum Kaufmann. Die Eintragung entfaltet über § 15 HGB Vertrauensschutz.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im Handelsrecht. (Stand: Juli 2026)