Wir beraten und vertreten Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) neben unseren Spezialgebieten in allen Belangen des Allgemeinen und Besonderen Zivil- und Vertragsrechts und Wirtschaftsrechts, insbesondere
Viele Unternehmen brauchen keine eigene Rechtsabteilung, aber einen Anwalt, der das Geschäft kennt und erreichbar ist. Das leisten wir als laufende Rahmenberatung: Wir prüfen und gestalten Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, begleiten Verhandlungen mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern, setzen Forderungen durch, beraten Geschäftsführung und Gesellschafter und behalten neue gesetzliche Pflichten für Sie im Blick. Unsere Fachgebiete IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz sowie das Wirtschaftsverwaltungsrecht fließen ein, sobald Ihr Vorhaben sie berührt.
Drei Bereiche gehören regelmäßig dazu:
Arbeits- und Geschäftsführerverträge, Abmahnung und Kündigung, Betriebsvereinbarungen und die Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Unser Angebot richtet sich an die Arbeitgeberseite. Besondere Schnittstellen zu unseren Fachgebieten: IT-Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz, Arbeitnehmererfindungen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Handelsgeschäfte zwischen Kaufleuten, Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, Handelsregister und Allgemeine Geschäftsbedingungen nach dem HGB. Mehr dazu auf der Seite Handelsrecht (HGB).
Internationale Liefer- und Vertriebsverträge, UN-Kaufrecht (CISG), Handelsvertreter im Ausland und Exportkontrolle. Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Lehrbeauftragter für Export- und Vertriebsrecht an der Technischen Hochschule Rosenheim. Mehr dazu auf der Seite Export- und Vertriebsrecht.
Gerne können Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Rosenheim mit unseren Anwälten vereinbaren.