TÄTIGKEITSFELDER

WIRTSCHAFTSMEDIATOR (IHK)

Gerade im innerbetrieblichen Bereich oder zwischen Unternehmen kommt es zu Situationen, für deren Klärung der gewöhnliche Rechtsweg mit anschließendem Gerichtsverfahren nicht in Betracht kommt. Die Angelegenheit soll nicht an die Öffentlichkeit gelangen, oder Sie scheuen die Kosten für Anwalt und Gericht in einem Fall mit hohem Streitwert. Oder: Sie sind sich in einer wichtigen Frage uneins mit einem langjährigen Geschäftspartner, mit dem Sie durchaus weiterhin in Kontakt bleiben möchten. Schalten Sie aber Anwälte oder ein Gericht ein, ist die Vertrauens- und Geschäftsbeziehung mit großer Wahrscheinlichkeit am Ende.

Der Mediator versetzt die Streitenden durch besondere Verhandlungstechniken in die Lage, ein zukunftsorientiertes Ergebnis zu finden, durch das die Parteien auch künftig weiterhin zusammenarbeiten können. Voraussetzung ist nur, dass die Betreffenden sich freiwillig für die Mediation entscheiden.

Rechtsanwalt Uphoff ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator (IHK). Gerne informiert er Sie näher über diese Form der außergerichtlichtlichen Streitbeilegung, die dem traditionellen Gerichtsverfahren an Schnelligkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit überlegen sein kann.