Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist streng reguliert. Wir unterstützen Unternehmen bei der praxisgerechten Umsetzung der DSGVO und des BDSG und vertreten Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen. Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Aufbau und Pflege eines Datenschutzkonzepts: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Rechtsgrundlagen, technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) und Datenschutz-Folgenabschätzung.
Datenschutzerklärungen, Einwilligungen, Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) und interne Richtlinien.
Umgang mit Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsbegehren sowie Meldepflichten bei Datenpannen (Art. 33/34 DSGVO).
Abwehr von Bußgeldverfahren und datenschutzrechtlichen Abmahnungen.
Häufig ab 20 Personen, die ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder bei besonders riskanter Verarbeitung (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG).
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO – nötig, wenn ein Dienstleister Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (z. B. Cloud, Newsletter-Tool).
Meist binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden (Art. 33 DSGVO); bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu informieren.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im Datenschutzrecht. (Stand: Juni 2026)