Das Internetrecht bündelt die Rechtsfragen rund um Websites, Online-Dienste und digitale Geschäftsmodelle. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen bei rechtssicheren Internetauftritten und vertreten Sie bei Abmahnungen und Streitigkeiten. Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Impressumspflicht, Datenschutzerklärung und weitere Informationspflichten für Websites und Online-Dienste – rechtssicher umgesetzt.
Beratung bei Domainstreitigkeiten, Kennzeichen- und Namensrechten sowie bei Dispute-Einträgen.
Rechtssichere Werbung, Newsletter- und E-Mail-Marketing, Influencer- und Affiliate-Marketing sowie die Abwehr und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche (UWG).
Verantwortlichkeit für eigene und fremde Inhalte, Haftung für Links sowie das richtige Vorgehen bei Rechtsverletzungen.
Prüfung und Abwehr von Abmahnungen sowie die Durchsetzung eigener Ansprüche.
Eine Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG/DDG: unter anderem Name oder Firma, Anschrift, Kontakt sowie gegebenenfalls Register und Aufsichtsbehörde.
Fristen beachten und nicht ungeprüft unterschreiben. Wir prüfen Berechtigung und Reichweite und formulieren gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung.
Für eigene Inhalte haften Sie voll, für fremde Inhalte und Links unter den Voraussetzungen der §§ 7–10 TMG/DDG. Ab Kenntnis einer Rechtsverletzung besteht Handlungspflicht.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im Internetrecht. (Stand: Juni 2026)