Das Marken- und Kennzeichenrecht ist ein Kerngebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Es beschränkt sich nicht nur auf die eingetragenen deutschen, Unions- oder internationalen Marken, sondern umfasst u.a. auch Unternehmenskennzeichen, Titelschutz und sog. geografische Herkunftsangaben.
Allen diesen Kennzeichen ist gemeinsam, dass sie auf die Herkunft der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen hinweisen sollen, um diese von anderen Waren und Dienstleistungen anderer Wettbewerber abzugrenzen bzw. zu unterscheiden.
Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff ist seit dem Jahr 2003 mit dem Marken- und Kennzeichenrecht intensiv beschäftigt. Seit dieser Zeit führt Herr Uphoff sowohl Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem EUIPO und der WIPO durch. Zudem kann er ebenfalls auf seine langjährige Erfahrung mit Verletzungsverfahren, sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Markengerichten, verweisen.
Im Jahr 2011 hat Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff seitens der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Gestattung erhalten, die Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" zu führen.