Lizenzrecht (Lizenzverträge)

Über Lizenzverträge werden Rechte an geistigem Eigentum – Patente, Marken, Designs, Urheberrechte und Software – zur Nutzung überlassen. Eine sorgfältige Gestaltung sichert Erträge und vermeidet späteren Streit. Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.

Gestaltung von Lizenzverträgen

Wir regeln klar Lizenzgegenstand, Art und Umfang (ausschließlich oder einfach), Gebiet, Laufzeit, Lizenzgebühren, Gewährleistung und Haftung.

Arten von Lizenzen

Patent-, Marken-, Design-, Urheber- und Softwarelizenzen – jeweils mit ihren Besonderheiten.

Lizenzgebühren und Abrechnung

Üblich sind Stück- oder Umsatzlizenzen, Pauschalen oder Kombinationen. Wir gestalten transparente Abrechnungs- und Kontrollregelungen.

Streit und Durchsetzung

Bei Verstößen gegen den Lizenzvertrag oder bei Schutzrechtsverletzungen vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.

Häufige Fragen zum Lizenzrecht (FAQ)

Was ist eine ausschließliche Lizenz?

Bei einer ausschließlichen (exklusiven) Lizenz darf nur der Lizenznehmer das Recht nutzen – auch der Lizenzgeber nicht. Bei einer einfachen Lizenz können mehrere Lizenznehmer nebeneinander berechtigt sein.

Was gehört in einen Lizenzvertrag?

Lizenzgegenstand, Art und Umfang der Lizenz, Gebiet, Laufzeit, Lizenzgebühren, Abrechnung sowie Gewährleistung und Haftung.

Wie werden Lizenzgebühren bemessen?

Üblich sind Stück- oder Umsatzlizenzen, Pauschalen oder Kombinationen; die passende Gestaltung hängt vom Einzelfall ab.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im Lizenzrecht. (Stand: Juni 2026)