Über Lizenzverträge werden Rechte an geistigem Eigentum – Patente, Marken, Designs, Urheberrechte und Software – zur Nutzung überlassen. Eine sorgfältige Gestaltung sichert Erträge und vermeidet späteren Streit. Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Informationstechnologierecht.
Wir regeln klar Lizenzgegenstand, Art und Umfang (ausschließlich oder einfach), Gebiet, Laufzeit, Lizenzgebühren, Gewährleistung und Haftung.
Patent-, Marken-, Design-, Urheber- und Softwarelizenzen – jeweils mit ihren Besonderheiten.
Üblich sind Stück- oder Umsatzlizenzen, Pauschalen oder Kombinationen. Wir gestalten transparente Abrechnungs- und Kontrollregelungen.
Bei Verstößen gegen den Lizenzvertrag oder bei Schutzrechtsverletzungen vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht.
Bei einer ausschließlichen (exklusiven) Lizenz darf nur der Lizenznehmer das Recht nutzen – auch der Lizenzgeber nicht. Bei einer einfachen Lizenz können mehrere Lizenznehmer nebeneinander berechtigt sein.
Lizenzgegenstand, Art und Umfang der Lizenz, Gebiet, Laufzeit, Lizenzgebühren, Abrechnung sowie Gewährleistung und Haftung.
Üblich sind Stück- oder Umsatzlizenzen, Pauschalen oder Kombinationen; die passende Gestaltung hängt vom Einzelfall ab.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im Lizenzrecht. (Stand: Juni 2026)