Das Design- oder Geschmacksmusterrecht ist ein Kerngebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Es befasst sich einerseits mit den eingetragenen deutschen, Unions- oder internationalen Designs, aber auch andererseits mit den Schutz zwei- oder dreidimensionaler Muster im Urheberrecht bzw. im wettbewerbsrechtlichen ergänzenden Leistungsschutz.
Designs oder Geschmacksmuster bieten Schutz für die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform von Mustern und/oder deren Haptik. Hierzu müssen deren Merkmale mit dem Entwerfer genau herausgearbeitet und zur Anmeldung gebracht werden.
Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff ist seit dem Jahr 2003 mit dem Designrecht intensiv befasst. Seit dieser Zeit führt Herr Uphoff sowohl Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem EUIPO und der WIPO durch. Zudem kann er ebenfalls auf seine langjährige Erfahrung mit Verletzungsverfahren, sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Designgerichten, verweisen.
Im Jahr 2011 hat Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff seitens der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Gestattung erhalten, die Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" zu führen.