Urheberrecht - Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Das Urheberrecht spielt als nichteingetragenes und sehr starkes Schutzrecht eine große Rolle sowohl im gewerblichen Rechtsschutz als auch im Informationstechnologierecht.

Das Urheberrecht und seine sog. verwandten Rechte schützen geistige Schöpfungen an sich. Dies sind zuerst einmal Werke von Literatur, Wissenschaft und Kunst. 

 

Im Jahr 2011 hat die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Herrn Rechtsanwalt Georg Uphoff gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" zu führen. Im Jahr 2015 folgte dann die Gestattung die Bezeichnung "Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht).