IT-Arbeitsrecht - Fachanwalt für IT-Recht

Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff berät und vertritt Sie in allen Fragen des IT-Arbeitsrechts. Dies umfasst alle Fragen die den Einsatz von Informationstechnologien und die Arbeitnehmer und Arbeitgeber am Arbeitsplatz  wie Internet, Computer, Social Media etc. betreffen.

Sowohl die Digitalisierung der Arbeit als auch Arbeit 4.0 sind inzwischen geflügelte Worte und reihen sich in Herausforderungen ein, die ein moderner Arbeitsplatz und ein modernes Arbeitsverhältnis mit sich bringen. Die Organisation hochqualifizierter Wissensarbeit in IT-Unternehmen ist unerlässlich. Gerade die agile IT- und Softwareentwicklung unter Einsatz von Scrum, Kanban usw. insbesondere im Bereich Open Source erfordert häufig auch den Einsatz von IT-Beratern/Freelancern, welche meist in enger Kooperation mit dem Stammpersonal arbeiten. Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen sind in diesem Bereich ständig zu lösen, genauso ist eine sichere Rechteübertragung an den Arbeitgeber/Auftraggeber sicherzustellen.

Betroffene Arbeitsfelder sind u.a.

  • Arbeitsrechtliche Einstufung von Freelancern (Statusbeurteilung)
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Internet- und Rechnernutzung am Arbeitsplatz
  • Betriebsvereinbarungen zur IT-Nutzung
  • Arbeitnehmerüberwachung, z.B. Videoüberwachung, Standortüberwachung (GPS etc.)
  • Homeoffice
  • Arbeitnehmerüberlassung bei IT-Verträgen
  • Arbeits- und Geschäftsführerverträge in der IT
  • Lizenzverträge und Nutzungsrechtseinräumung im Arbeitsverhältnis

Im Jahre 2015 hat Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Gestattung erhalten, den Titel "Fachanwalt für Informationstechnologierecht" zu führen.