E-Commerce und Fernabsatzrecht

Wer online verkauft, muss zahlreiche Verbraucherschutz- und Informationspflichten beachten. Wir machen Ihren Online-Shop rechtssicher und vertreten Sie bei Abmahnungen. Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht.

Pflichten im Online-Shop

Informationspflichten, Preisangaben (PAngV), Versand- und Lieferangaben sowie die korrekte „Button-Lösung“ beim Bestellabschluss.

Widerrufsrecht

Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Ausnahmen vom Widerrufsrecht sowie die Abwicklung von Widerrufen.

AGB und Verträge

Erstellung und Prüfung rechtssicherer AGB für B2C und B2B.

Abmahnungen im E-Commerce

Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und Durchsetzung eigener Ansprüche.

Häufige Fragen zum E-Commerce-Recht (FAQ)

Welche Pflichten habe ich als Online-Händler?

Unter anderem Impressum, Datenschutz, klare Preis- und Versandangaben, eine Widerrufsbelehrung und die Button-Lösung beim Bestellabschluss.

Wie lange ist die Widerrufsfrist?

In der Regel 14 Tage; bei fehlerhafter Belehrung kann sie sich erheblich verlängern.

Sind AGB im Online-Shop Pflicht?

Nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen; unwirksame Klauseln können abgemahnt werden.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im E-Commerce- und Fernabsatzrecht. (Stand: Juni 2026)