Wer online verkauft, muss zahlreiche Verbraucherschutz- und Informationspflichten beachten. Wir machen Ihren Online-Shop rechtssicher und vertreten Sie bei Abmahnungen. Rechtsanwalt Georg Uphoff ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Informationspflichten, Preisangaben (PAngV), Versand- und Lieferangaben sowie die korrekte „Button-Lösung“ beim Bestellabschluss.
Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Ausnahmen vom Widerrufsrecht sowie die Abwicklung von Widerrufen.
Erstellung und Prüfung rechtssicherer AGB für B2C und B2B.
Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und Durchsetzung eigener Ansprüche.
Unter anderem Impressum, Datenschutz, klare Preis- und Versandangaben, eine Widerrufsbelehrung und die Button-Lösung beim Bestellabschluss.
In der Regel 14 Tage; bei fehlerhafter Belehrung kann sie sich erheblich verlängern.
Nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen; unwirksame Klauseln können abgemahnt werden.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im E-Commerce- und Fernabsatzrecht. (Stand: Juni 2026)