Das Gebrauchsmusterrecht ist ein Kerngebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Es befasst sich mit dem Schutz technischer Erfindungen, im Gegensatz zum Patent, wird das Gebrauchsmuster vor seiner Eintragung nicht vom zuständigen Patentamt geprüft. Dennoch kann es auch als ungeprüftes Schutzrecht im Wettbewerb entscheidende Vorteile bringen.
Der Erfinder und dessen Anwalt haben die Aufgabe, die Merkmale der technischen Erfindung herauszuarbeiten und diese gegen die Stand der Technik abzugrenzen, um unter Nutzung des Aufgabe-Lösungs-Ansatzes die beanspruchte technische Neuerung zum Schutzrecht anzumelden. Im Verletzungsfall sind die Merkmale des Schutzrechts mit jenen des (angeblichen) Verletzungsgegenstands unter Auslegung der Gebrauchsmusterschrift abzugleichen.
Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff ist seit dem Jahr 2003 mit dem Gebrauchsmusterrecht intensiv befasst. Seit dieser Zeit führt Herr Uphoff Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durch. Zudem kann er ebenfalls auf seine langjährige Erfahrung mit Verletzungsverfahren, sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gebrauchsmustergerichten, verweisen.
Im Jahr 2011 hat Herr Rechtsanwalt Georg Uphoff seitens der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Gestattung erhalten, die Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" zu führen.