Wir bieten rechtliche Beratung und Vertretung im Wirtschaftsverwaltungsrecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir unterstützen Unternehmen, Selbstständige und öffentliche Institutionen bei rechtlichen Fragestellungen an der Schnittstelle von Wirtschaft und Verwaltung mit einem Fokus auf praktische und wirtschaftlich tragfähige Lösungen.
Zu den Leistungen zählen:
- Subventions- und Beihilferecht: Beratung bei der Beantragung, Nutzung und Prüfung staatlicher Fördermittel, Beihilfen und Subventionen wie etwa nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), im Rahmen von Coronabeihilfen, der Investitionsprämie, Förderungen für Innovationsprojekte oder Regionalförderungen, sowie Unterstützung bei Rückforderungsverfahren. Rechtsanwalt Georg Uphoff verteidigt Ihre Interessen bei Rückforderungen oder Konflikten mit den zuständigen Behörden.
- Gewerberecht: Beratung und Vertretung bei gewerberechtlichen Erlaubnissen wie Gaststättenkonzessionen, Maklerlizenzen oder Handwerksrecht. Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden oder Untersagungsverfahren.
- Außenwirtschaftsrecht
- Energierecht: Begleitung bei rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien, Netzzugang, Energielizenzen und regulatorischen Anforderungen.
- Verwaltungsverfahren: Vertretung gegenüber Behörden bei Bescheiden, Auflagen oder anderen Entscheidungen.
- Öffentliches Vergaberecht: Rechtliche Unterstützung bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im Wirtschaftsverwaltungsrecht und Öffentlichen Wirtschaftsrecht!