Patentrecht - Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Das Patentrecht ist ein Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und befasst sich mit dem Schutz technischer Erfindungen. Ein Patent verleiht ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht – wir begleiten Sie von der Recherche über die Anmeldestrategie bis zur Durchsetzung.

Patentrecherche

Vor Anmeldung und Markteintritt verschaffen wir Ihnen Klarheit über die Schutzrechtslage. Wir führen für Sie Patentrecherchen durch – unter anderem:

  • Stand-der-Technik- und Neuheitsrecherche – zur Einschätzung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung.
  • Freedom-to-Operate- bzw. Verletzungsrecherche – um zu prüfen, ob Ihr Produkt fremde Schutzrechte verletzt.
  • Rechtsstands- und Anmelderrecherche – zu Status, Inhaberschaft und Laufzeit von Schutzrechten.

Dabei nutzen wir die einschlägigen amtlichen Datenbanken wie DEPATISnet (DPMA), Espacenet (EPA) und PATENTSCOPE (WIPO) und werten die Ergebnisse für Sie juristisch aus.

Patentanmeldung

Erfinder und Anwalt arbeiten die Merkmale der technischen Erfindung heraus und grenzen sie unter Nutzung des Aufgabe-Lösungs-Ansatzes gegen den Stand der Technik ab, um die beanspruchte Neuerung zum Schutzrecht anzumelden – vor dem DPMA, dem Europäischen Patentamt (EPA) und der WIPO.

Anmeldewege: national, europäisch und international

Für den Weg zum Patent stehen mehrere Routen offen, die sich kombinieren lassen:

  • National (DE): Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Der Schutz wirkt in Deutschland; die materielle Prüfung erfolgt erst auf Prüfungsantrag, der binnen sieben Jahren gestellt werden kann.
  • Europäisch (EP): Ein einziges Erteilungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) führt zu Schutz in zahlreichen Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Nach der Erteilung zerfällt das europäische Patent klassisch in ein Bündel nationaler Patente. Seit dem 1. Juni 2023 besteht alternativ das Einheitspatent (Unitary Patent) mit einheitlicher Wirkung in den teilnehmenden EU-Staaten; für Streitigkeiten ist das Einheitliche Patentgericht (UPC) zuständig.
  • International (PCT): Über den Patent Cooperation Treaty sichert eine einzige internationale Anmeldung (u. a. bei DPMA, EPA oder WIPO) einen Anmeldetag für über 150 Staaten weltweit. Nach internationaler Recherche tritt die Anmeldung in die nationale bzw. regionale Phase ein (regelmäßig 30/31 Monate ab Priorität), in der die Patente in den gewünschten Ländern weiterverfolgt werden.

Wichtig ist das Prioritätsjahr: Von einer Erstanmeldung lässt sich innerhalb von zwölf Monaten die Priorität für Nachanmeldungen im Ausland in Anspruch nehmen (Pariser Verbandsübereinkunft). Wir entwickeln mit Ihnen die passende Anmeldestrategie über diese Wege.

Patent oder Gebrauchsmuster?

Beide schützen technische Erfindungen, unterscheiden sich aber deutlich. Das Patent wird amtlich geprüft und ist länger geschützt; das Gebrauchsmuster ist ungeprüft, schneller und günstiger.

KriteriumPatentGebrauchsmuster
Prüfung vor Erteilung/Eintragungvolle materielle Prüfungnur formell, keine materielle Prüfung
Schutzdauermax. 20 Jahremax. 10 Jahre
Verfahren schutzfähig?janein
Schutz entsteht abErteilung (oft mehrere Jahre)Eintragung (wenige Wochen–Monate)
Neuheitsschonfristkeine6 Monate für eigene Vorveröffentlichungen
Kostenhöhergeringer

Verletzungsverfahren

Im Verletzungsfall werden die Merkmale des Schutzrechts mit jenen des angeblichen Verletzungsgegenstands unter Auslegung der Patentschrift abgeglichen. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor den Patentgerichten – auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, im Eilfall auch per einstweiliger Verfügung.

Erfahrung

Rechtsanwalt Georg Uphoff ist seit 2003 intensiv im Patentrecht tätig und führt Verfahren vor DPMA, EPA und WIPO. Seit 2011 ist er Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Häufige Fragen zum Patentrecht (FAQ)

Warum ist eine Patentrecherche sinnvoll?

Eine Recherche zeigt vor Anmeldung und Markteintritt, ob eine Erfindung neu ist und ob fremde Schutzrechte entgegenstehen. Das senkt Kosten- und Verletzungsrisiken und verbessert die Anmeldestrategie.

Was kann patentiert werden?

Technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Patent oder Gebrauchsmuster?

Das Patent wird amtlich geprüft und bietet bis zu 20 Jahre Schutz; das Gebrauchsmuster ist ungeprüft, schneller und günstiger, aber maximal 10 Jahre geschützt.

Wie lange gilt ein Patent?

Bis zu 20 Jahre ab Anmeldung bei Zahlung der Jahresgebühren.

Was ist ein europäisches Patent (EP)?

Ein über das Europäische Patentamt in einem einzigen Verfahren erteiltes Patent, das anschließend in den gewünschten Vertragsstaaten wirkt – klassisch als Bündel nationaler Patente oder als Einheitspatent mit einheitlicher Wirkung in den teilnehmenden EU-Staaten.

Was ist eine PCT-Anmeldung?

Eine internationale Anmeldung nach dem Patent Cooperation Treaty. Sie sichert mit einem Antrag einen Anmeldetag für über 150 Staaten; die eigentlichen Patente werden später in der nationalen bzw. regionalen Phase in den Zielländern erlangt.

Kann ich mein deutsches Patent auch im Ausland anmelden?

Ja. Innerhalb des Prioritätsjahres (zwölf Monate ab der Erstanmeldung) können Sie im Ausland nachanmelden – etwa europäisch (EP) oder international (PCT) – und dabei den ursprünglichen Anmeldetag in Anspruch nehmen.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im Patentrecht. (Stand: Juli 2026)