Das Patentrecht ist ein Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und befasst sich mit dem Schutz technischer Erfindungen. Ein Patent verleiht ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht – wir begleiten Sie von der Recherche über die Anmeldestrategie bis zur Durchsetzung.
Vor Anmeldung und Markteintritt verschaffen wir Ihnen Klarheit über die Schutzrechtslage. Wir führen für Sie Patentrecherchen durch – unter anderem:
Dabei nutzen wir die einschlägigen amtlichen Datenbanken wie DEPATISnet (DPMA), Espacenet (EPA) und PATENTSCOPE (WIPO) und werten die Ergebnisse für Sie juristisch aus.
Erfinder und Anwalt arbeiten die Merkmale der technischen Erfindung heraus und grenzen sie unter Nutzung des Aufgabe-Lösungs-Ansatzes gegen den Stand der Technik ab, um die beanspruchte Neuerung zum Schutzrecht anzumelden – vor dem DPMA, dem Europäischen Patentamt (EPA) und der WIPO.
Für den Weg zum Patent stehen mehrere Routen offen, die sich kombinieren lassen:
Wichtig ist das Prioritätsjahr: Von einer Erstanmeldung lässt sich innerhalb von zwölf Monaten die Priorität für Nachanmeldungen im Ausland in Anspruch nehmen (Pariser Verbandsübereinkunft). Wir entwickeln mit Ihnen die passende Anmeldestrategie über diese Wege.
Beide schützen technische Erfindungen, unterscheiden sich aber deutlich. Das Patent wird amtlich geprüft und ist länger geschützt; das Gebrauchsmuster ist ungeprüft, schneller und günstiger.
| Kriterium | Patent | Gebrauchsmuster |
|---|---|---|
| Prüfung vor Erteilung/Eintragung | volle materielle Prüfung | nur formell, keine materielle Prüfung |
| Schutzdauer | max. 20 Jahre | max. 10 Jahre |
| Verfahren schutzfähig? | ja | nein |
| Schutz entsteht ab | Erteilung (oft mehrere Jahre) | Eintragung (wenige Wochen–Monate) |
| Neuheitsschonfrist | keine | 6 Monate für eigene Vorveröffentlichungen |
| Kosten | höher | geringer |
Im Verletzungsfall werden die Merkmale des Schutzrechts mit jenen des angeblichen Verletzungsgegenstands unter Auslegung der Patentschrift abgeglichen. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor den Patentgerichten – auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, im Eilfall auch per einstweiliger Verfügung.
Rechtsanwalt Georg Uphoff ist seit 2003 intensiv im Patentrecht tätig und führt Verfahren vor DPMA, EPA und WIPO. Seit 2011 ist er Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Eine Recherche zeigt vor Anmeldung und Markteintritt, ob eine Erfindung neu ist und ob fremde Schutzrechte entgegenstehen. Das senkt Kosten- und Verletzungsrisiken und verbessert die Anmeldestrategie.
Technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Das Patent wird amtlich geprüft und bietet bis zu 20 Jahre Schutz; das Gebrauchsmuster ist ungeprüft, schneller und günstiger, aber maximal 10 Jahre geschützt.
Bis zu 20 Jahre ab Anmeldung bei Zahlung der Jahresgebühren.
Ein über das Europäische Patentamt in einem einzigen Verfahren erteiltes Patent, das anschließend in den gewünschten Vertragsstaaten wirkt – klassisch als Bündel nationaler Patente oder als Einheitspatent mit einheitlicher Wirkung in den teilnehmenden EU-Staaten.
Eine internationale Anmeldung nach dem Patent Cooperation Treaty. Sie sichert mit einem Antrag einen Anmeldetag für über 150 Staaten; die eigentlichen Patente werden später in der nationalen bzw. regionalen Phase in den Zielländern erlangt.
Ja. Innerhalb des Prioritätsjahres (zwölf Monate ab der Erstanmeldung) können Sie im Ausland nachanmelden – etwa europäisch (EP) oder international (PCT) – und dabei den ursprünglichen Anmeldetag in Anspruch nehmen.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Uphoff & Simons in Rosenheim – Ihr Partner im Patentrecht. (Stand: Juli 2026)